Zum Thema Eigene Stiftung gründen
Sie möchten eine eigene Stiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gründen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema kompakt zusammengefasst.
Allgemeines zum Thema Stiftung
Wie funktioniert eine Stiftung?
Wie aufwändig ist es eine Treuhandstiftung zu errichten?
Wie ist das weitere Prozedere, wenn man sich zur Stiftungsgründung entschieden hat?
Ist eine Stiftungsgründung auch kurzfristig möglich?
Kann man der Stiftung einen bestimmten Namen geben?
Können Familie und Freunde in meine Stiftung zustiften?
Finanzen
Was kostet mich die Errichtung einer Stiftung?
Gibt es einen Mindestbetrag?
Welches Vermögen kann ich in meine Stiftung einbringen?
Wie wird das Stiftungskapital angelegt?
Kann das Stiftungskonto auch bei meiner Hausbank geführt werden?
Testament und Stiftung
Kann ich die Stiftung auch per Testament gründen?
Was passiert mit der Stiftung im Falle meines Todes?
Stiften für SOS-Kinderdorf
Kann man nur eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung begünstigen?
Welche SOS-Kinderdorf-Einrichtung liegt in meiner Nähe?
Kann man die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen vor Ort ansehen?
Gesetz & Steuer
Wer überwacht die Stiftung, wenn keine Genehmigung erforderlich ist?
Wer macht die Stiftungsarbeit? Muss ich einen Vorstand benennen?
Ist es möglich Beträge, die in eine Stiftung eingebracht werden, steuerlich anzurechnen?
Allgemeines zum Thema Stiftung
Wie funktioniert eine Stiftung?
Eine Stiftung gründet man, wenn man dauerhaft und über das eigene Leben hinaus ein oder mehrere bestimmte, gemeinnützige Projekte fördern möchte und hierfür aus dem eigenen Vermögen einen gewissen Betrag zur Verfügung stellt. Zunächst erhält die Stiftung eine Satzung, in der genau festgelegt wird, welchen Namen die Stiftung hat, wer zum Kreis der Begünstigten gehört, die unterstützt werden sollen (Stiftungszweck) und welches Vermögen der Stiftung zugewendet wird. Das Stiftungskapital muss ertragreich angelegt werden und darf nicht vermindert werden. Der Satzungszweck wird Jahr für Jahr aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert, d.h. die erwirtschafteten Erträge werden an die im Satzungszweck genannten Begünstigten ausgeschüttet. Durch die Erhaltung des Stiftungsvermögens ist die Hilfe immerwährend. Eine Stiftung ist somit auf Ewigkeit angelegt.
Wie aufwändig ist es eine Treuhandstiftung zu errichten ?
Die Gründung einer Trauhandstiftung (unselbstständige Stiftung) ist ganz unkompliziert und kein großer Aufwand. Wir können Ihnen auf Wunsch ein Muster einer Stiftungssatzung samt Treuhandvertrag erstellen, das Ihre Vorstellungen beinhaltet. Entspricht alles Ihren Vorgaben, kann die Stiftung gleich errichtet werden (das erfolgt durch Unterschrift der Errichtungsurkunde, der Satzung und des Treuhandvertrages). Sollten Sie Änderungswünsche haben, werden wir diese selbstverständlich in der Satzung berücksichtigen.
Wie ist das weitere Prozedere, wenn man sich zur Stiftungsgründung entschieden hat?
Nachdem Sie die Stiftungserrichtungsurkunde, die Stiftungssatzung und den Treuhandvertrag unterschrieben haben (3-fach) zeichnet unser Stiftungsvorstand die Stiftungssatzung und den Treuhandvertrag gegen. Ein Exemplar erhalten Sie für Ihre Unterlagen, das zweite reichen wir beim Finanzamt ein, um die Gemeinnützigkeitsbescheinigung für Ihre Stiftung zu beantragen und eines verbleibt bei uns.
Danach wird das Stiftungskonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnet. Nach Erhalt der der Geimennützigkeitsbescheinigung kann das Stiftungsgründungsvermögen überwiesen werden und das Stiftungsvermögen wird in Absprache mit Ihnen angelegt. Am Jahresende wird Bilanz gezogen und die Erträge und Ausgaben festgestellt. Beides wird von unserem Wirtschaftsprüfer geprüft. Wir erstellen jedes Jahr für Sie einen Rechenschaftsbericht, in dem die Bilanz, das Testament und die Mittelverwendung enthalten sind. Sobald das Testat vorliegt, wird der Ertrag gemäß Satzung fü das begünstigte Projekt ausgeschüttet.
Ist eine Stiftungsgründung auch kurzfristig möglich?
Eine Treuhandstiftung (unselbständige Stiftung) lässt sich auch kurzfristig ins Leben rufen. Vielleicht ist es für Sie aus steuerlichen Gründen von Bedeutung, dass Ihre Stiftung zu einem bestimmten Termin oder einem bestimmten Kalenderjahr errichtet und dotiert werden soll, damit das der Stiftung zugewendete Vermögen steuerlich entsprechend geltend gemacht werden kann.
Kann man der Stiftung einen bestimmten Namen geben?
Ja, sie legen fest, wie die Stiftung heißt. Sie kann nach einer Person/Familie benannt sein, aber auch nach dem Stiftungszweck, ganz so wie Sie es wünchen.
Können Familie und Freunde in meine Stiftung zustiften?
Ja, in der Stiftungssatzung kann festgelegt werden, dass Zustiftungen zulässig sind. Dann können die Familie, Freunde, Bekannte, aber - wenn Sie als Stifter das möchten - auch andere Gönner, die genau diesen Stiftungszweck unterstützen möchten, zum Stiftungskapital zustiften, was in der Praxis auch erfolgt.
Finanzen
Was kostet mich die Errichtung einer Stiftung?
Bei einer Treuhandstiftung (unselbstständigen Stiftung) fallen keine Gründungskosten an.
Gibt es einen Mindestbetrag?
Nein, denn eine Stiftung ist etwas individuelles. Deshalb besprechen wir mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und Planungen und zeigen dann einen Weg auf, wie sich das Stiftungsvorhaben realisieren lässt. So gibt es beispielweise Stifter, die Ihre Stiftung zunächst mit einem kleineren Betrag gründen möchten und jedes Jahr mit dem gleichen Betrag das Stiftungskapital aufstocken. Oder die Stiftung wird später Erbe des Stifters, oder oder oder.
Welches Vermögen kann ich in meine Stiftung einbringen?
Sie können in Ihre Stiftung Barvermögen, Immobilien und Wertpapiere einbringen, zu Lebzeiten oder auch per testamentarische Verfügung. Die Finanzexperten der SOS-Kinderdorf-Stiftung besprechen mit Ihnen eine sinnvolle Strategie.
Wie wird das Stiftungskapital angelegt?
Wir legen Stiftungskapital in Absprache mit Ihnen an. Empfehlenswert ist, einem Großteil (rund 70%) in ertklassige Anleihen anzulegen, um einen sicheren, planbaren Ertrag zu haben. Da jedoch eine Stiftung auf Dauer ausgerichtet ist, muss auch der Inflation Rechnung getragen werden. Deshalb macht es Sinn zu max. 30% in Sachwerte wie z.B. erstklassige Aktien/ Aktienfonds oder Immobilienanlagen zu investiert. Sollten Sie aber andere Vorstellungen und Wünsche zur Anlage des Stiftungskapitals haben, werden wir dementsprechend handeln.
Kann das Stiftungskonto auch bei meiner Hausbank geführt werden?
Ja, auch hier gilt, eine Stiftung ist etwas individuelles und so eröffnen wir das Stiftungskonto bei der Bank und bei dem Berater, zu dem Sie Vertrauen haben, denn dann wissen Sie auch bei der Bankverbindung Ihr Stiftungsvermögen in guten Händen.
Testament und Stiftung
Kann ich die Stiftung auch per Testament gründen?
Ja, das ist möglich. Sie legen im Testament fest, wie die Stiftung heißen soll und welchen bestimmten Zweck die Stiftung fördern wird, d.h. wer zum Kreis der Begünstigten gehört. Sinnvoll ist es, zu Lebzeiten gleich die Stiftungssatzung festzulegen und die Satzung dem Testament beizufügen. Im Testament heißt es dann: "..Erbe/Vermächtnisnehmer ist die noch zu gründende ...........-Stiftung. Die Mittel sind in die ...........-Stiftung einzubringen. Die Satzung dieser ...........-Stiftung wird gemäß Anlage zu diesem Testament festgelegt."
Was passiert mit der Stiftung im Falle meines Todes?
Da eine Stiftung auf Ewigkeit angelegt ist und die Stiftungsaufgaben von der SOS-Kinderdorf-Stiftung erledigt werden, erfolgt auch nach Ihrem Ableben die ordnungsgemäße Verwaltung sowie die Ausschütung der Stiftungsmittel - Jahr für Jahr. So haben Sie die Gewissenheit, dass Ihre Stiftung dauerhaft die Projekte fördert, die Ihnen am Herzen liegen - auch weit über die eigene Lebenszeit hinaus.
Stiften für SOS-Kinderdorf
Kann man nur eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung begünstigen?
Ja, selbstverständlich. In der Stiftungssatzung sollte jedoch auch Vorsorge getroffen werden, wie die Mittel alternativ verwendet werden sollen, sofern die von Ihnen begünstigte Einrichtung vielleicht in vielen vielen Jahren nicht mehr existiert oder ausreichendfinanziert ist.
Welche SOS-Kinderdorf-Einrichtung liegt in meiner Nähe?
Die nächstgelegene Einrichtung nennen wir Ihnen gerne und senden Ihnen hierzu auf Wunsch Informationsmaterial zu. Einen Überblick über unsere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland gibt Ihnen unsere Karte.
Kann man die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen vor Ort ansehen?
Ja, gerne vereinbaren wir einen Besuchstermin für Sie.
Gesetz & Steuer
Wer überwacht die Stiftung, wenn keine Genehmigung erforderlich ist?
Auch wenn die Treuhandstiftung keine Genehmigung von der Stiftungsaufsicht benötigt, so ist - da Sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist - die Kontrolle durch das Finanzamt gegeben. So wird jedes Jahr beim Finanzamt die Bilanz samt Einnahmen - und Ausgabenrechnung mit der Steuererklärung eingereicht. Nur wenn die Mittel satzungsgemäß verwendet wurden, bleibt die Gemeinnützigkeit und somit die Steuerbefreiung erhalten. Ferner lassen wir - zusammen mit den Unterlagen der rechtlich selbstständigen SOS-Kinderdorf-Stiftung, die als Treuhänder fungiert - alle Unterlagen der Treuhandstiftung von unserem Wirtschaftsprüfer prüfen und reichen das komplette Testat bei der Stiftungsaufsicht (Regierung von Oberbayern) ein.
Wer macht die Stiftungsarbeit? Muss ich einen Vorstand benennen?
Auf Wunsch übernehmen wir die Stiftungsverwaltung, das reicht von der Beantragung der Gemeinnützigkeitsbescheinigung über die Anlage des Stiftungsvermögens bis hin zur Buchhaltung, Erstellung der Bilanz samt Steuererklärung und den satzungsgemäßen Ausschüttungen. Da die SOS-Kinderdorf-Stiftung als Treuhänder Ihre unselbsständige Stiftung (Treuhandstiftung) nach außen hin vertritt, benötigen Sie keinen Stiftungsvorstand.
Ist es möglich Beträge, die in eine Stiftung eingebracht werden, steuerlich anzurechnen?
Ja. Der Gesetztgeber hat mit der Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahre 2007 festgelegt, dass Privatpersonen Zuwendungen in das Stiftungskapital bis zu max.€ 1 Mio. innerhalb von 10 Jahren steuerlich abgesetzt werden können. Details siehe Steuervorteile