Ihr Testament zugunsten der SOS-Kinderdorf-Stiftung
Die SOS-Kinderdorf-Stiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte des SOS-Kinderdorf e.V. beständig unterstützt werden.
Sie selbst legen fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der SOS-Kinderdorf-Stiftung vererben.
Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zugunsten der SOS-Kinderdorf-Stiftung kommt ungeschmälert an, da die SOS-Kinderdorf-Stiftung als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten und gehen den Weg mit Ihnen bis zum Ende. Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften Sie zusammen mit uns Zukunft für viele Kinderleben.
Viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Testament finden Sie in der Broschüre "Ihr letzter Wille kann ein neuer Anfang sein", die Sie sich hier herunterladen können:
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