Ihre Zustiftung zur SOS-Kinderdorf-Stiftung
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Bei einer Zustiftung zur SOS-Kinderdorf-Stiftung wird Ihre Zuwendung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt. Die Erträge daraus fließen jährlich und somit dauerhaft in die SOS-Kinderdorf-Arbeit: zur Förderung unserer SOS-Kinderdorf-Kinder, für den Unterhalt von Familienhäusern, zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes, für die Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher - eben da, wo es dringend gebraucht wird. Somit bedeutet eine einmalige Zustiftung zum Stiftungskapital eine fortlaufende und immerwährende Unterstützung.
Mit Ihrer Zustiftung stimmen Sie dem Stiftungsgedanken der SOS-Kinderdorf-Stiftung zu: „Die Stiftung gilt der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient. Sie fördert somit die vom SOS-Kinderdorf e.V. verfolgten Zwecke.“
Mit Ihrer Zustiftung sind Sie Teil des sicheren Halts, den die SOS-Kinderdorf-Stiftung der Arbeit des SOS-Kinderdorf e.V. gibt.
Eine Spende an die SOS-Kinderdorf-Stiftung hingegen wird nicht dem Stiftungskapital zugebucht, sondern wird zeitnah verwendet, d.h. die Spende wird in voller Höhe für ein wichtiges Projekt der SOS-Kinderdorf-Arbeit ausgegeben und wird verbraucht – z.B. für den Unterhalt der SOS-Kinderdorf-Familie, für die Renovierung eines Spielplatzes, für Projekte in unseren SOS-Dorfgemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und, und, und ...
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