Dr. Elisabeth und Dr. Johann Schöllhorn-Stiftung
Satzungszweck:
(1) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
1. das SOS-Kinderdorf Lütjenburg in Schleswig-Holstein, insbesondere für das Familienhaus Nr. 17 und das SOS-Kinderdorf Vilnius in Litauen, insbesondere für das Familienhaus Nr. 8 einsetzt.
2. ist eines der beiden Häuser oder beide nicht belegt oder ausreichend finanziert, sind die Mittel für andere Familienhäuser im jeweiligen SOS-Kinderdorf zu verwenden.
3. wird enes der beiden oben genannten SOS-Kinderdörfer aufgelöst oder ist ausreichend finanziert, dann sollen die Mittel für die jeweils andere SOS-Kinderdorf-Einrichtung verwandt werden.
4. sollte auch dieses SOS-Kinderdorf aufgelöst werden oder ausreichend finanziert sein, so sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Norddeutschland zu verwenden.
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Zustiftungen erwünscht:
Konto Nr. 88 74 400 Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse |