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Adolf Steinemann-Stiftung

Unterstütztes Projekt 2010: Spielfreude in Worpswede

Das SOS-Kinderdorf Worpswede betreut täglich rund 120 Kinder-in SOS-Kinderdorf-Familien, in Tagesgruppen und in der Kindertagesstätte. Die Adolf Steinemann-Stiftung unterstützt dieses SOS-Kinderdorf mit seinen Stiftungserträgen. Neben neuen Spielobjekten auf der Indianerwiese, die mit Kapitalerträgen der Dachstiftung angeschafft wurden, dürfen sich die Kleinen über restaurierte Klettergerüste und neue kleine Außenspielflächen aus der Adolf Steinemann-Stiftung freuen.

Satzungszweck:

SOS-Kinderdorf-Stiftung Kinder im SOS-Kinderdorf-Worpswede

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

1. das SOS-Kinderdorf Worpswede und den dort untergebrachten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellt.

2. Wird das SOS-Kinderdorf Worpswede aufgelöst, so sollen die Stiftungsmittel für das SOS-Kinderdorf in Norderstedt verwandt werden.

3. Sollte auch dieses SOS-Kinderdorf nicht mehr bestehen, sind die Mittel der Stiftung für andere, in Norddeutschland gelegene SOS-Kinderdörfer zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Stiftung dient darüber hinaus dem Zweck, gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. zu beschaffen und diesem zur Verfügung zu stellen.

(4) Die SOS-Kinderdorf-Stiftung entscheidet nach freiem Ermessen, in welcher Art und in welchem Umfang der Stiftungszweck im Rahmen des Abs. 2 Nr. 3 verwirklicht wird.

Zustiftung erwünscht:

Konto Nr. 0122382301
BLZ 250 800 20
Commerzbank Hannover

Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

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