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Dr. Küster-Stiftung

Eines der unterstützten Projekte 2011: Frühe Hilfen für Kinder

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderbares Ereignis. Sie verändert das Leben der Eltern – und stellt diese vor eine große Aufgabe: ihr Kind liebevoll zu begleiten, ihm Geborgenheit, Halt und Orientierung zu geben. Und es so zu erziehen, dass es später selbstständig seinen Weg gehen kann. SOS-Kinderdorf unterstützt Eltern dabei und baut dazu auch sein Angebot der Früheren Hilfen sukzessive aus. Seit Kurzem unterstützt die „Dr. Küster-Stiftung“ unter anderem diesen Bereich der SOS-Kinderdorf-Arbeit. Als Ärztin weiß Dr. Ariane Küster, wie wichtig die Frühförderung ist. So kam ein Teil ihrer ausgeschütteten Erträge im Jahr 2011 den Frühen Hilfen im SOS-Kinderzentrum Garmisch-Partenkirchen zugute.

Satzungszweck:

(1) Die Stiftung fördert Maßnahmen, die der altersspezifischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Diese umfassen sowohl den Bereich der Frühförderung, wie auch die individuelle Unterstützung und soziale Entwicklung von heranwachsenden Jugendlichen während der Schul- und Berufsausbildung. Die Stiftung dient darüber hinaus der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, dessen Arbeit auch die Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft umfasst.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel

1. zu 2/3 für die SOS-Kinder- und Jugendhilfen Düsseldorf und deren Auf- und Ausbau und

2. zu 1/3 für die Frühförderangebote der Entwicklungsdiagnostischen Beratungsstelle des SOS-Kinderdorfes Ammersee-Lech sowie des SOS-Kinderzentrums in Garmisch einsetzt.

3. Wird eine der unter 1. und 2. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder ist diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die verbleibenden unter 1. und 2. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen zu verwenden.

4. Sind alle der unter 1. und 2. begünstigten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel SOS-Mütterzentren und Mehrgenerationenhäusern, bevorzugt in Nordrhein-Westfalen, zufließen.

5. Sind die unter 4. genannten Einrichtungen ausreichend finanziert oder werden aufgelöst, sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.

Zustiftungen erwünscht:

Konto-Nr. 88 748 00
BLZ 700 205 00
Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

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