Herbert Kala-Stiftung
Satzungszweck:
(1) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
1. das SOS-Beratungs- und Familienzentrum München, insbesondere für die therapeutischen, präventiven und freizeitpädagogischen Projekte für Kinder und Jugendliche, für Familienberatung und Familientherapie sowie Bildungsangebote für Familien verwendet.
2. Sollte das SOS-Beratungs- und Familienzentrum München aufgelöst oder ausreichend finanziert sein, so sind die Stiftungsmittel für andere in Bayern gelegenen SOS-Beratungs- und Familienzentren einzusetzen.
3. Sollten auch diese nicht mehr bestehen oder die unter 1. und 2. genannten Zwecke ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zu verwenden.
|
Zustiftungen erwünscht:
Konto Nr. 88 74 600 Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse |
Bild vergrössern