K. und R. Grell-Stiftung
Satzungszweck:
(1) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
1. die Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in den SOS-Jugendhilfen -Fürth - Erlangen - Nürnberg zur Verfügung stellt.
2. werden die SOS-Jugendhilfen - Fürth - Erlangen - Nürnberg aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die SOS-Mütterzentren in Deutschland zu verwenden.
3. sind auch diese aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.
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Zustiftungen erwünscht
Konto Nr. 5376017 Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse |
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