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SOS-Hof Bockum Stiftung – Hilfe im Alter

Stiftungszweck:

(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in SOS-Hof Bockum lebenden geistig behinderten Menschen im Alter oder mit einem behinderungsbedingt erhöhten Hilfebedarf zu gewähren.

(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können. Das können sein:

1. Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),

2. alters- und behinderungsbedingten Sachaufwand,

3. bauliche Maßnahmen in der Einrichtung bis hin zum Neubau eines Wohnhauses für alte Menschen,

4. Personalkosten, die bei Betreuungen aufgrund eines erhöhten Hilfebedarfs anfallen und ggf. Kosten für ambulante Pflegedienste. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, Besuchsdienste im Umkreis der Einrichtung und ergänzende Maßnahmen,

5. Angebote zur Tagesstruktur und altersgerechte Freizeitangebote, aktivierende Pflege,

6. Sterbebegleitung, würdige Beerdigung, Grabpflege.

Zustiftungen erwünscht:

Konto-Nr. 8873500
BLZ 700 205 00
Bank für Sozialwirtschaft

Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

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