Stiftung Hohenroth – Heimat im Alter
Treuhandstiftung der SOS-Kinderdorf-Stiftung gewährleistet, dass Bewohner ihren Lebensabend in der Dorfgemeinschaft verbringen können
Ein Ort zum Wohlfühlen, zum Leben, Arbeiten und Genießen – mit diesen Worten fasste Magda Beckstein, Schirmherrin der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth zusammen, wie auf sie das Leben in der Einrichtung des SOS-Kinderdorf e.V. wirkt. Ihre Rede hielt die Gattin des Bayerischen Ministerpräsidenten anlässlich des 30-jährigen Jubiläums, das die fränkische Dorfgemeinschaft vergangenen Samstag mit einem Festakt feierte: Der gute Geist der Ausbilder und Betreuer sei spürbar. Der starke Einklang mit der Natur erinnere an das Dorfleben früherer Zeiten. Als Insel der Zufriedenheit und des Glücks empfand auch einer der weiteren Ehrengäste, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Eberhard Sinner, das Leben in der Dorfgemeinschaft, in der derzeit 158 erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung leben.
Stiftung Hohenroth – Heimat im Alter: Mittel finanzieren Lebensabend
1978 erwarb der SOS-Kinderdorf e.V. das Hofgut mit mehr als 130 Hektar Fläche. Seitdem ist die Dorfgemeinschaft eine Einrichtung zum Leben und Arbeiten sowie Ort künstlerischer Betätigung für und mit Menschen mit besonderem Hilfebedarf. Der älteste Bewohner ist heute 65 Jahre alt – der jüngste 18. Das Konzept sieht ein Verbleiben auf Lebenszeit vor, doch ist dies finanziell meist nur solange möglich, wie sich kein Pflegebedarf ergibt. Da die Pflegeversicherung die SOS-Dorfgemeinschaft als Heim definiert, gibt es nur begrenzte Zuschüsse zu notwendigen Hilfsmitteln bzw. Pflegepersonal. In diese „Versorgungslücke“ springt seit Dezember 2006 die „Stiftung Hohenroth – Heimat im Alter“, die aufgrund einer Elterninitiative unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gegründet wurde. „Wir freuen uns sehr, mit unserer Stiftung den Bewohnern die Angst nehmen zu können, ob sie hier immer leben bleiben können“, so Christhild Becker-Hock, Beiratsmitglied der Stiftung im Interview mit Dorfleiter Karlheinz Weigand während des Jubliäumsfestaktes. Damit denkt sie nicht nur an den eigenen Sohn Christoffer, der mit seinen 41 Jahren bereits knapp 25 Jahre in der unterfränkischen Dorfgemeinschaft wohnt, sondern vertritt auch die Interessen und Bedürfnisse aller Eltern, die ihre Söhne und Töchter in der Dorfgemeinschaft in guten Händen wissen. Mit den Mitteln der Stiftung sollen alte und nicht mehr arbeitsfähige Menschen bis ans Lebensende in Hohenroth ein Zuhause haben. Das heißt, mit den Erträgen des Kapitals werden beispielsweise technische Hilfsmittel finanziert sowie kurz- bis mittelfristig auch das Pflegepersonal bzw. ein eventuell notwendiger Hausumbau.
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Stiftungszweck:
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Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth lebenden geistig behinderten Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu gewähren. |
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Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können, beispielsweise: |
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1) |
Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut), |
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2) |
alters- und pflegebedingten Sachaufwand (z. B. Pflegebetten, technische Hilfsmittel wie z. B. Hebekran, Pflegebad, Rampen, Treppenlift), |
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3) |
Umbauten eines Hauses (z. B. Türerweiterungen, Beseitigung von Barrieren im Haus) bis zum Neubau eines Alten- bzw. Pflegehauses, |
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4) |
Personalkosten für Fachpflegestunden, Krankenschwestern, Nachtbereitschaften. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, Besuchsdienste im Umkreis von Hohenroth und ergänzende Maßnahmen, |
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5) |
Tagesstrukturangebote, aktivierende Pflege, |
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6) |
Hospiz, Sterbebegleitung, |
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7) |
würdige Beerdigung, Grabpflege. |
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Zustiftungen erwünscht:
Konto-Nr. 8873000 Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse |
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