Nachdem Sie die Stiftungserrichtungsurkunde, die Stiftungssatzung und den Treuhandvertrag unterschrieben haben (3-fach) zeichnet unser Stiftungsvorstand die Stiftungssatzung und den Treuhandvertrag gegen. Ein Exemplar erhalten Sie für Ihre Unterlagen, das zweite reichen wir beim Finanzamt ein, um die Gemeinnützigkeitsbescheinigung für Ihre Stiftung zu beantragen und eines verbleibt bei uns.
Danach wird das Stiftungskonto bei der Bank Ihrer Wahl eröffnet. Nach Erhalt der Gemeinnützigkeitsbescheinigung kann das Stiftungsgründungsvermögen überwiesen werden und das Stiftungsvermögen wird in Absprache mit Ihnen angelegt. Am Jahresende wird Bilanz gezogen und die Erträge und Ausgaben festgestellt. Beides wird von unserem Wirtschaftsprüfer geprüft. Wir erstellen jedes Jahr für Sie einen Rechenschaftsbericht, in dem die Bilanz, das Testat und die Mittelverwendung enthalten sind. Sobald das Testat vorliegt, wird der Ertrag gemäß Satzung für das begünstigte Projekt ausgeschüttet.