Sie wollen selbst eine Stiftung gründen? Für ein Thema das Ihnen am Herzen liegt und das Sie langfristig unterstützen wollen? Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gibt Ihnen diese Möglichkeit.
Sie wollen selbst eine Stiftung gründen? Für ein Thema das Ihnen am Herzen liegt und das Sie langfristig unterstützen wollen? Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gibt Ihnen diese Möglichkeit.
Die SOS-Kinderdorf-Stiftung gibt Ihnen die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) zu gründen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Die Erträge Ihrer neuen Stiftung unterstützen direkt eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung oder ein Thema, das Sie ausgewählt und festegelegt haben.
Von Ihrer Stiftungsidee, über den Entwurf Ihrer Stiftungssatzung, die Gründung bis hin zur Verwaltung stehen Ihnen die Experten der SOS-Kinderdorf-Stiftung zur Seite. Sie stiften – wir kümmern uns für Sie um die Pflege Ihrer Stiftung. Zusammen mit Ihnen und auch, wenn Sie uns Ihre Stiftung in Ihrem Testament anvertrauen.
Ihre Stiftung ist für die Arbeit von SOS-Kinderdorf dauerhaft eine schützende Hand und ein starker Halt. Die SOS-Kinderdorf-Stiftung bietet hierfür den Boden, auf dem Ihre Stiftung sicher verwurzelt ist und wachsen kann.
Ihr Entschluss, mit einer eigenen Stiftung langfristig zu helfen, ist ein Beispiel für gelebtes Gemeinwohl: Sie halten das Wohl der Gemeinschaft aufrecht, indem Sie sich engagieren. Sie helfen, wo eine helfende Hand benötigt wird.
Profitieren Sie von den steuerrechtlichen Vorteilen!
Der Staat honoriert diesen Entschluss und bietet Ihnen für Ihre Stiftung steuerliche Vergünstigungen, die weit über diejenigen einer Spende hinausgehen – so wie eine Stiftung auch eine größere Tragweite als eine Spende hat.
Ihre Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung genießt dabei die gleiche steuerliche Behandlung wie eine rechtlich selbstständige Stiftung: Bis zu 1 Mio. Euro können sie innerhalb von zehn Jahren steuerlich absetzen, eventuell zusätzlich getätigte Spenden werden davon nicht berührt.
Sollten Sie Vermögen, das Sie selbst geerbt haben, in eine Stiftung fließen lassen, erhalten Sie bis zu 24 Monate nach Erhalt des Erbes die darauf angefallene Erbschaftssteuer vom Finanzamt erstattet.
Ihre Stiftung zahlt sich aus. Steuerlich sprechen dafür die Zahlen. Doch der wahre Wert Ihrer Stiftung ist die Geborgenheit und die Zuversicht, die Sie in eine glückliche Zukunft von Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen investieren. Die beste Anlage, die es geben kann.
(PDF 981.3 KB)
Ihre Stiftung trägt Ihre Handschrift. Die alltäglichen Handgriffe bei der Verwaltung übernehmen gerne die Experten der SOS-Kinderdorf-Stiftung für Sie.
Unsere Betreuung für Ihre Stiftung beginnt mit der Gründung. Aus Ihrem Stifterwillen formulieren wir die notwendige Stiftungssatzung, die sicherstellt dass Ihre Stiftung immer im Sinne ihrer Absichten Gutes tun kann.
Wir übernehmen für Sie alle anfallenden Verwaltungstätigkeiten, wie die:
Die Finanzen Ihrer Stiftung sind in der aufgeschlüsselten Buchhaltung für Sie immer einsehbar und Sie erhalten jährlich einen Rechenschaftsbericht.
Ihre Stiftungsgründung nehmen wir gerne mit Ihnen zusammen vor und informieren Sie in den weiteren Jahren über das Gedeihen Ihrer Stiftung. Wenn Sie in Ihrem Testament die Weitergabe Ihres Erbes an eine zu gründende Stiftung festlegen, so führen wir auch da - ganz in Ihrem Sinne - Ihren Wunsch aus und kümmern uns verantwortungsbewusst um Ihr Vermächtnis.
Sie stiften und helfen Kindern – wir helfen Ihnen und verwalten Ihre Stiftung. Damit wir gemeinsam Gutes tun können.