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Stiften unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung

Sie wollen selbst eine Stiftung gründen? Für ein Thema das Ihnen am Herzen liegt und das Sie langfristig unterstützen wollen? Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gibt Ihnen diese Möglichkeit.
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Unselbstständige Stiftung

Die SOS-Kinderdorf-Stiftung gibt Ihnen die Möglichkeit, unter ihrem Dach eine Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) zu gründen – zu Lebzeiten und auch darüber hinaus. Die Er...
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Unterstützung von Experten

Von Ihrer Stiftungsidee, über den Entwurf Ihrer Stiftungssatzung, die Gründung bis hin zur Verwaltung stehen Ihnen die Experten der SOS-Kinderdorf-Stiftung zur Seite. Sie stiften –...
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Dauerhaft

Ihre Stiftung ist für die Arbeit von SOS-Kinderdorf dauerhaft eine schützende Hand und ein starker Halt. Die SOS-Kinderdorf-Stiftung bietet hierfür den Boden, auf dem Ihre Stiftung...

Ihre Steuervorteile

Ihr Entschluss, mit einer eigenen Stiftung langfristig zu helfen, ist ein Beispiel für gelebtes Gemeinwohl: Sie halten das Wohl der Gemeinschaft aufrecht, indem Sie sich engagieren. Sie helfen, wo eine helfende Hand benötigt wird.
Profitieren Sie von den steuerrechtlichen Vorteilen!
Der Staat honoriert diesen Entschluss und bietet Ihnen für Ihre Stiftung steuerliche Vergünstigungen, die weit über diejenigen einer Spende hinausgehen – so wie eine Stiftung auch eine größere Tragweite als eine Spende hat.
Ihre Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung genießt dabei die gleiche steuerliche Behandlung wie eine rechtlich selbstständige Stiftung: Bis zu 1 Mio. Euro können sie innerhalb von zehn Jahren steuerlich absetzen, eventuell zusätzlich getätigte Spenden werden davon nicht berührt.
Sollten Sie Vermögen, das Sie selbst geerbt haben, in eine Stiftung fließen lassen, erhalten Sie bis zu 24 Monate nach Erhalt des Erbes die darauf angefallene Erbschaftssteuer vom Finanzamt erstattet.

Ihre Stiftung verwalten

Ihre Stiftung trägt Ihre Handschrift. Die alltäglichen Handgriffe bei der Verwaltung übernehmen gerne die Experten der SOS-Kinderdorf-Stiftung für Sie.
Unsere Betreuung für Ihre Stiftung beginnt mit der Gründung. Aus Ihrem Stifterwillen formulieren wir die notwendige Stiftungssatzung, die sicherstellt dass Ihre Stiftung immer im Sinne ihrer Absichten Gutes tun kann.
Wir übernehmen für Sie alle anfallenden Verwaltungstätigkeiten, wie die:
  • Buchhaltung
  • Anlage des Stiftungsvermögens und Überwachung der Entwicklung
  • jährliche Ausschüttung für den von Ihnen begünstigte Zweck, Körperschaftssteuererklärung mit dem Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Die Finanzen Ihrer Stiftung sind in der aufgeschlüsselten Buchhaltung für Sie immer einsehbar und Sie erhalten jährlich einen Rechenschaftsbericht.
Ihre Stiftungsgründung nehmen wir gerne mit Ihnen zusammen vor und informieren Sie in den weiteren Jahren über das Gedeihen Ihrer Stiftung. Wenn Sie in Ihrem Testament die Weitergabe Ihres Erbes an eine zu gründende Stiftung festlegen, so führen wir auch da - ganz in Ihrem Sinne - Ihren Wunsch aus und kümmern uns verantwortungsbewusst um Ihr Vermächtnis.
Sie stiften und helfen Kindern – wir helfen Ihnen und verwalten Ihre Stiftung. Damit wir gemeinsam Gutes tun können.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontaktteaser: Träg

Geschäftsführung

Petra Träg

SOS-Kinderdorf-Stiftung
Renatastraße 77
80639 München

Telefon:

089 / 12606-139
stiftung@sos-kinderdorf.de