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Kinder balancieren unter Aufsicht auf einem Ast
Schnelle Hilfe, kleiner Aufwand

Unsere Stiftungsfonds

Wer sich überlegt, wie er nachhaltig Gutes tun kann mit einer Stiftung oder Zustiftung, will vor allem eines wissen: Wie kann mein Beitrag am meisten bewirken? Die schnellste und einfachste Antwort bringt auch den kleinsten Aufwand für alle Beteiligten mit sich und lautet: Mit einem Stiftungsfonds!

Was ist ein Stiftungsfonds?

Der Unterschied zwischen einem Stiftungsfonds und einer Treuhandstiftung liegt darin, dass Sie mit der Gründung eines Stiftungsfonds auf die bestehende Infrastruktur der SOS-Kinderdorf-Stiftung zurückgreifen und mit Ihren Wünschen der Zweckbegünstigung kombinieren. 

Sie legen den Namen Ihres Stiftungsfonds fest und welcher Zweck mit den Erträgen verwirklicht werden soll. Über den Weg der Zustiftung befüllen Sie Ihren Stiftungsfonds und die Gelder werden gepoolt angelegt, so dass möglichst viel für den Satzungszweck verwendet werden kann und möglichst wenig Kosten entstehen. Auch eine Immobilie können Sie in den Stiftungsfonds einbringen. 

Ihre Zustiftung fließt dem Stiftungskapital der SOS-Kinderdorf-Stiftung zu, wird jedoch von dieser als zweckgebundener Kapitalfonds mit eigenem Namen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Trotzdem bleibt Ihr Engagement vom anderen Vermögen der SOS-Kinderdorf-Stiftung abgrenzbar. 

Testamentarisch gegründeter Stiftungsfonds

Einen Stiftungsfonds können Sie ebenfalls testamentarisch gründen und über diesen Weg Ihren Stiftungsgedanken mit Ihrem Namen realisieren. Im Testament würden Sie die SOS-Kinderdorf-Stiftung als Erben einsetzen und die Begünstigung mit der Auflage versehen, dass das zugestiftete Vermögen in den „(Namen)-Stiftungsfonds“ einzubringen ist für welchen die im Testament angehängte Bestimmung gilt (hier erstellen wir gemeinsam im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung).

Stiftungsfonds der SOS-Kinderdorf-Stiftung