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Treuhandstiftung

Adolf Steinemann-Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

  1. das SOS-Kinderdorf Worpswede und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellt.
  2. Wird das SOS-Kinderdorf Worpswede aufgelöst, so sollen die Stiftungsmittel für das SOS-Kinderdorf in Norderstedt verwandt werden.
  3. Sollte auch dieses SOS-Kinderdorf nicht mehr bestehen, sind die Mittel der Stiftung für andere, in Norddeutschland gelegene SOS-Kinderdörfer zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Stiftung dient darüber hinaus dem Zweck, gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. zu beschaffen und diesem zur Verfügung zu stellen.

(4) Die SOS-Kinderdorf-Stiftung entscheidet nach freiem Ermessen, in welcher Art und in welchem Umfang der Stiftungszweck im Rahmen des Abs. 2 Nr. 3 verwirklicht wird.

Bankverbindung

Empfänger: Adolf Steinemann-Stiftung
IBAN: DE54 2508 0020 0122 3823 01
BIC: DRESDEFF250 (Commerzbank Hannover)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Worpswede

Weyerdeelen 4
27726 Worpswede

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