Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesen, der Studentenhilfe sowie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Stiftung dient der Förderung, ideelle Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung sowie deren Erziehung und Ausbildung dient. Ebenso dient die Stiftung der Förderung der Hospizarbeit und medizinischen Nothilfe in Kriegs- und Krisengebieten.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für nachfolgende gemeinnützige Organisationen beschafft und diesen ihre ausschüttbaren Mittel anteilig zur Verfügung stellt. Die Ausschüttungen gehen (nach Rücklagenbildung)
- zu 50% an den SOS-Kinderdorf e.V., Renatastraße 77, 80639 München
- zu 25% an Ärzte ohne Grenzen e.V., Am Kölnischen Park 1, 10179 Berlin
- zu 25% an den Hospizverein Trier e.V., Ostallee 67, 54290 Trier.