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Treuhandstiftung

Dr. Elisabeth und Dr. Johann Baptist Schöllhorn-Stiftung

Stiftungsgründung

Die Treuhandstifterin kennt „ihre“ Kinder persönlich: Die Dr. Elisabeth und Dr. Johann-Baptist Schöllhorn-Stiftung fördert SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein und SOS-Kinderdorf Vilnius

„Mein Mann war immer für die großen Zahlen zuständig, ich mehr für die kleinen“, erzählt Dr. Elisabeth Schöllhorn schmunzelnd und definiert damit elegant den Unterschied zwischen Volks- und Betriebswirtschaftslehre. Ob große oder kleine Zahlen, in seinem sozialen Engagement war sich das Ehepaar immer einig: Seit Gründung des SOS-Kinderdorf e.V. in Deutschland vor über 55 Jahren spendete es regelmäßig. In den 70er Jahren lernten die Schöllhorns das SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein und auch die SOS-Kinderdorffamilie, die in Haus 17 lebt, kennen. Sofort war klar, dass ihre Zuwendung von nun an direkt diesen Kindern zugute kommen soll. Parallel dazu beschloss Dr. Johann Baptist Schöllhorn aufgrund seiner Kriegserinnerungen, auch den Kindern in Osteuropa eine Perspektive geben zu wollen. Man recherchierte und stieß auf das SOS-Kinderdorf im litauischen Vilnius. Und so steuern die Schöllhorns hier ebenfalls einen Teil zum Unterhalt einer bestimmten SOS-Kinderdorffamilie bei. Auf einer Osteuropareise hat Dr. Elisabeth Schöllhorn auch das SOS-Kinderdorf in Vilnius besucht und kennt so auch die in „ihrem“ Haus 8 lebende Kinderdorf-Mutter und ihre sechs tschetschenischen Flüchtlingskinder persönlich.

Steuervorteile für Gründung der Treuhandstiftung ausschlaggebend

Das Dr. Elisabeth und Dr. Johann Baptist Schöllhorn-Stiftungs Haus

„Als 2003 die SOS-Kinderdorf-Stiftung ins Leben gerufen wurde, entschieden wir kurzerhand, unseren jährlichen Betrag für unsere beiden Häuser zweckgebunden über die Stiftung zuzuwenden“, blickt Dr. Elisabeth Schöllhorn zurück. „Uns überzeugte die nachhaltige Wirkung, die das Geld in einer Stiftung erzielt. Außerdem wussten wir von den steuerlichen Vorteilen und wollten diese natürlich auch nutzen.“ Mit der Überarbeitung des Stiftungssteuerrechts in 2007 wurde Stiften steuerlich noch attraktiver. Kurzerhand entschieden die Schöllhorns, eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung zu gründen:
Die Dr. Elisabeth und Dr. Johann Baptist Schöllhorn-Stiftung fördert das, was das Ehepaar schon seit Jahren unterstützt: das nördlichste SOS-Kinderdorf Deutschlands sowie das SOS-Kinderdorf Vilnius, darunter insbesondere die beiden Familienhäuser. „Viele unserer Stifter haben bei Gründung ihrer Stiftung verständlicherweise zahlreiche Fragen“, erzählt Petra Träg, Geschäftsführung SOS-Kinderdorf-Stiftung. „Stiften selbst ist zwar ganz unkompliziert, doch bei der Gründung einer unselbstständigen Stiftung gilt es einiges zu beachten.“ Als Volkswirt und Betriebswirtin hatten die Schöllhorns natürlich selbst Kenntnis über die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten und haben sich auf dieser Grundlage für das Modell der Treuhandstiftung entschieden. „Wir kennen und schätzen die Arbeit von SOS-Kinderdorf seit Jahren und konnten uns vor Ort davon überzeugen, dass alles getan wird, um den Kindern und Jugendlichen ein gutes Leben zu ermöglichen“, so Dr. Elisabeth Schöllhorn. „Es ist ein sehr schönes Gefühl, zu wissen, dass unser Kapital nun dauerhaft und nachhaltig arbeitet und die Erträge Jahr für Jahr den Kindern zugute kommen. Und natürlich ist es äußerst angenehm, wenn die bürokratischen Angelegenheiten über die Dachorganisation laufen. Bei Petra Träg ist das in den besten Händen.“

Wunsch ist, dass es den Kindern nachhaltig gut geht

Kinder vor dem Dr. Elisabeth und Dr. Johann Baptist Schöllhorn-Stiftungs Haus

Wie bei der Gründung mit ihrem Mann beschlossen, stockt die inzwischen verwitwete Treuhandstifterin das Kapital jährlich auf. Damit leisten die erwirtschafteten Mittel einen nachhaltigen Beitrag zum Unterhalt der Kinder und Jugendlichen in den SOS-Häusern. „Mein Wunsch ist natürlich, dass es meinen Kindern und Enkelkindern so gut wie möglich geht, aber auch den Kindern und Jugendlichen in unseren beiden SOS-Kinderdörfern. Und so hoffe ich, dass unsere Treuhandstiftung kontinuierlich wächst und dass diese auch nach meinem Tod in unserem Sinne fortgeführt wird.“

Satzungszweck

Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

  1. das SOS-Kinderdorf Lütjenburg in Schleswig-Holstein, insbesondere für das Familienhaus Nr. 17 und das SOS-Kinderdorf Vilnius in Litauen, insbesondere für das Familienhaus Nr. 8 einsetzt.
  2. ist eines der beiden Häuser oder beide nicht belegt oder ausreichend finanziert, sind die Mittel für andere Familienhäuser im jeweiligen SOS-Kinderdorf zu verwenden.
  3. wird eines der beiden oben genannten SOS-Kinderdörfer aufgelöst oder ist ausreichend finanziert, dann sollen die Mittel für die jeweils andere SOS-Kinderdorf-Einrichtung verwandt werden.
  4. sollte auch dieses SOS-Kinderdorf aufgelöst werden oder ausreichend finanziert sein, so sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Norddeutschland zu verwenden.

Bankverbindung

Empfänger: Dr. Elisabeth und Dr. Johann Baptist Schöllhorn-Stiftung
IBAN: DE90 3702 0500 0008 8744 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: 

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein

Eetzweg 1
24321 Lütjenburg

Telefon 04381 9067-10
Fax 04381 9067-133

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SOS-Kinderdorf Vilnius

Litauen / Vilnius

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