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Treuhandstiftung

Dr. Küster-Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung fördert Maßnahmen, die der altersspezifischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Diese umfassen sowohl den Bereich der Frühförderung, wie auch die individuelle Unterstützung und soziale Entwicklung von heranwachsenden Jugendlichen während der Schul- und Berufsausbildung. Die Stiftung dient darüber hinaus der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, dessen Arbeit auch die Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft umfasst.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel

  1. zu 2/3 für die SOS-Kinder- und Jugendhilfen Düsseldorf und deren Auf- und Ausbau und
  2. zu 1/3 für die Frühförderangebote der Entwicklungsdiagnostischen Beratungsstelle des SOS-Kinderdorfes Ammersee-Lech sowie des SOS-Kinderzentrums in Garmisch einsetzt.
  3. Wird eine der unter 1. und 2. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder ist diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die verbleibenden unter 1. und 2. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen zu verwenden.
  4. Sind alle der unter 1. und 2. begünstigten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel SOS-Mütterzentren und Mehrgenerationenhäusern, bevorzugt in Nordrhein-Westfalen, zufließen.
  5. Sind die unter 4. genannten Einrichtungen ausreichend finanziert oder werden aufgelöst, sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.

Bankverbindung

Empfänger: Dr. Küster-Stiftung
IBAN: DE57 3702 0500 0008 8748 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: „Zustiftung“ + Ihre Adresse 

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtungen