Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- Das SOS-Kinderdorf Niederrhein in Kleve und all deren Projekte zur Verfügung stellt.
- Ist SOS-Kinderdorf Niederrhein in Kleve aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel vollständig für den SOS-Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich des SOS-Kinderdorfes Saarbrücken verwandt werden.
- Ist auch diese SOS-Einrichtung ausreichend finanziert oder aufgelöst, sind die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen.