Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- das SOS-Kinderdorf Diessen am Ammersee bzw. das SOS-Mütter – und Kindertageszentrum München-Neuaubing zur Verfügung stellt.
- Werden die oben genannten SOS-Kinderdorf Einrichtungen aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für das SOS-Kinderzentrum in Garmisch zu verwenden.
- Ist auch dieses aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel den anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.