Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordung Mittel für den SOS-Kinderdorf e. V. beschafft und diesem ihre Mittel für
- die deutschen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen und deren Projekte zur Verfügung stellt.
- Werden alle deutschen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für internationale SOS-Kinderdorf-Einrichtungen zu verwenden.