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Treuhandstiftung

Geschwister Koch-Stiftung

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordung Mittel für den SOS-Kinderdorf e. V. beschafft und diesem ihre Mittel für

  1. die deutschen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen und deren Projekte zur Verfügung stellt.
  2. Werden alle deutschen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für internationale SOS-Kinderdorf-Einrichtungen zu verwenden.

Ihre Ansprechpartnerin

Portraitfoto von Petra Träg.
Nachricht an Frau Träg

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

Weil jeder eine Familie braucht

SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland

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