Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder, Jugendlicher und Menschen mit Behinderungen sowie deren Erziehung und (Aus-) Bildung dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für
- alle Ausbildungsmaßnahmen im Gastronomiebereich der SOS-Kinderdorf-Einrichtung „Botschaft für Kinder“ in Berlin für deren Ausbildungsrestaurant ROSSI zur Verfügung stellt.
- Sollten das Ausbildungsrestaurant ROSSI oder dessen Nachfolgeeinrichtung für die oben genannten Maßnahmen ausreichend finanziert oder aufgelöst sein, sollen die Stiftungsmittel für andere Bildungs- und Ausbildungsprojekte der „Botschaft für Kinder“ in Berlin, insbesondere für Fachkräfte im Hotel und Büromanagement, verwendet werden.
- Ist auch die SOS-Kinderdorf-Einrichtung „Botschaft für Kinder“ in Berlin aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen im Inland einzusetzen.