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Treuhandstiftung

Hildtrud Tochtermann-Stiftung

Stiftungsgründung


Für die Zukunft und das Leben lernen!

Ausbilder hört aufmerksam einem Jugendlichen zu

Ausbildung und Bildung waren zeitlebens ihr Hobby und ihre Berufung zugleich. Hildtrud Tochtermann leitete seit 1948 eine private technische Fachschule. Die 1919 von ihrem Vater gegründete Einrichtung und ist heute staatlich anerkannt. Als Schulleiterin war es Hildtrud Tochtermann besonders wichtig, während der Ausbildung auch ein ausgeprägtes Wertebewusstsein zu vermitteln. 2013 - drei Jahre vor ihrem Tod - hat sie eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung gegründet. Ihr Wunsch war es, nachhaltig Kinder und Jugendliche gezielt zu fördern. Die Erträge, die das Kapital der Hildtrud Tochtermann-Stiftung jährlich erwirtschaftet, kommen jungen Menschen und Familien zugute, die im SOS-Kinderdorf Stuttgart begleitet und unterstützt werden. 2015 hat die Stuttgarter SOS-Einrichtung ihre Pforten geöffnet. In der Kindertagesstätte finden Jungen und Mädchen bis zum Schuleintritt liebevolle Betreuung und qualifizierte Anleitung. Und im Stadtteilzentrum ist ein generationenübergreifender und interkultureller Treffpunkt entstanden mit einem vielseitigen Beratungs- und Bildungsangebot für die Menschen aus der Nachbarschaft. Mit seinen niedrigschwelligen Angeboten will das SOS-Kinderdorf Stuttgart zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Familien in Stuttgart-Fasanenhof beitragen.

Hilfe für die Zukunft

Eine Gruppe Promovierter mit Dozenten

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Gründung der neuen Treuhandstiftung den individuellen Wünschen der Stifterin entsprechen konnten“, so Petra Träg, Geschäftsführung der SOS-Kinderdorf-Stiftung. Im Sinne der Stifterin verfolgt sie die Aufgabe, das Stiftungskapital – auch in der derzeitigen Finanzlage - so sicher und ertragreich wie möglich anzulegen. Es soll schließlich ewig wirken und die Erträge daraus sollen Jahr für Jahr den Kindern und ihren Familien bei SOS-Kinderdorf Stuttgart zugutekommen.

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für

  1. das neu entstehende SOS-Familienzentrum und die SOS-Kindertagesstätte in Stuttgart Fasanenhof zur Verfügung stellt.
  2. alle künftig in Stuttgart entstehenden SOS-Kinderdorf-Einrichtungen und SOS-Kinderdorf-Hilfsangebote.
  3. Werden die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Stuttgart aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Baden Württemberg zu verwenden.
  4. Sind auch die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen im In- und Ausland einzusetzen.

Bankverbindung

Empfänger: Hildtrud Tochtermann-Stiftung
IBAN: DE43 6009 0100 0269 5690 06
BIC: VOBADESSXXX (Volksbank Stuttgart eG)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Stuttgart Kinder- und Stadtteilzentrum

Europaplatz 28
70565 Stuttgart

Telefon +49 711 7260625510

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