Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für:
die SOS-Kinderdörfer in Deutschland und die dort betreuten Kinder und Jugendlichen, insbesondere für die Förderung von individuellen Stärken von Kindern und Jugendlichen und für besondere Maßnahmen und Hilfen für deren Entwicklung zur Verfügung stellt.
Werden die SOS-Kinderdörfer in Deutschland aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth zu verwenden.