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Treuhandstiftung

Manuela González-Carballal de Schulz und Klaus-Jürgen Schulz-Stiftung

Stiftungsgründung

Zwei lächelnde Kinder schauen gemeinsam in ein Buch

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für ein erfülltes Leben und beruflichen Erfolg ist eine glückliche und geborgene Kindheit. Ich möchte dafür sorgen, Kindern und Jugendlichen, denen die Segnungen eines harmonischen Elternhauses in Lateinamerika nicht vergönnt sind, zu anderweitiger Geborgenheit und Unterstützung zu verhelfen. Deshalb errichte ich im Gedenken an meine verstorbene Ehefrau und auch in dankbarer Verbundenheit mit vor allem den Menschen in Guatemala und Kolumbien, wo meine Familie und ich sechs glückliche Jahre verbracht haben, diese Stiftung.


Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordung Mittel für den SOS-Kinderdorf e. V. beschafft und diesem ihre Mittel für

  1. SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Lateinamerika, insbesondere in den Ländern Guatemala und Kolumbien (vorranging) sowie Bolivien und Peru zur Verfügung stellt.
  2. Werden die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst, sind diese ausreichend finanziert oder ist es aus politischen Gründen nicht möglich, die Gelder zweckgebunden einzusetzen, so sind die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen im Ausland einzusetzen.

Ihre Ansprechpartnerin

Portraitfoto von Petra Träg.
Nachricht an Frau Träg

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtungen

SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Guatemala und Kolumbien