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Treuhandstiftung

Norbert und Sibille Müller-Stiftung

Stiftungsgründung

Da ich einer Generation angehöre, die das Glück hatte in Freiheit und Frieden aufzuwachsen, meine Eltern mir so manches ermöglicht haben, was vielen anderen nicht vergönnt war, möchte ich das Erbe meiner Eltern im Sinne der Stiftung verwenden.

Wenn ich heute auf mein Leben zurückblicke, dann möchte ich Kindern, die solche Startmöglichkeiten nicht hatten, etwas von dem abgeben, was ich heute übrighabe. Deshalb errichtete ich, Norbert Müller, im Sinne meiner Eltern zugunsten der SOS-Kinderdorf Einrichtungen in Afrika die nicht rechtsfähige Norbert und Sibille Müller-Stiftung.

Satzungszweck

Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung und Ausbildung dient.

Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

  1. das SOS-Kinderdorf Bujumbura in Burundi und für die dort betreuten Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellt.
  2. Wird das SOS-Kinderdorf Bujumbura aufgelöst oder ist es ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Burundi zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sind die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Burundi ausreichend finanziert oder aufgelöst, sollen die Stiftungsmittel für SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Afrika verwendet werden.

Bankverbindung

Empfänger: Norbert und Sibille Müller-Stiftung
IBAN: DE87 7002 0500 0009 8459 00
BIC: BFSWDE33MUE
Verwendungszweck: Zustiftung + „Ihre Adresse“

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Bujumbura in Burundi