Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- die Ausbildung von begabten SOS-Kinderdorf-Kindern einsetzt, um diesen ein Studium zu ermöglichen, sowie für Maßnahmen, die zur Erlangung eines qualifizierten Schul-/ bzw. Berufsausbildungsabschlusses benötigt werden,
- die SOS-Berufsausbildungszentren in Deutschland verwendet.
- Sollten die SOS-Berufsausbildungszentren nicht mehr bestehen oder die unter 1. und 2. genannten Zwecke ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen zu verwenden.