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Treuhandstiftung

Peter und Roswitha Budde-Stiftung

Peter und Roswitha Budde

„Der Einstieg meines Mannes in die Arbeitswelt war nicht einfach. Auf eine weiterführende Schule durfte er nicht gehen, obwohl der Lehrer bei einem „Hausbesuch“ den Eltern dazu riet. Auch sein Schwimmtalent konnte er nicht ausleben, da kein Geld für die Teilnahme an Wettkämpfen übrig war.

Letztlich suchte er mit 14 Jahren (als Helgoländer mütterlicherseits) sein Glück in der Seefahrt und es gelang ihm schließlich im fremden Schweden, dessen Sprache er nicht sprach, ohne spezielle Privilegien, selbst ohne Wörterbuch, an dem geregelten Schulunterricht erfolgreich teilzunehmen, die Seefahrtspatente zu erhalten, sein Abitur und sein Studium zu absolvieren.

Mit viel Liebe zum Detail und zur praktischen Nutzung hat mein Mann unsere Hausbauten geplant und stets mit Geschick auch mit den Handwerkern umsetzen können. ….

In meiner Jugend wurde früh die Freude an der Natur und zu Tieren geweckt, ich wurde von meiner Mutter sehr gefördert und hatte auch während des Studiums immer moralische und finanzielle Unterstützung.

Nach meiner ärztlichen Tätigkeit konnte ich mir den schon als Kind gehegten Wunsch erfüllen und meine Freizeit mit einem Hund verbringen.

Später wusste ich, dass ich mit meinem Mann an der Seite nie untergehen würde, da er immer Lösungen parat hat.

Wir konnten zusammen keine eigenen Kinder haben und daher wollen wir, dass unser Vermögen und späterer Nachlass sinnvoll Nutzen und Früchte tragen. Deshalb haben wir beschlossen, die Peter und Roswitha Budde-Stiftung zu planen und zu gründen.”

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Studentenhilfe im In- und Ausland. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung und Ausbildung dient.


(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für alle Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Studenten, die durch SOS-Kinderdorf-Einrichtungen betreut werden oder betreut worden sind, verwendet. 

Insbesondere sollen die Stiftungsmittel eingesetzt werden für:

Förderung der Mobilität von SOS-betreuten Kindern und Jugendlichen

Die Förderung der Mobilität von SOS-betreuten Kindern und Jugendlichen und sog. Care-Leavern, so dass Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsangebote wahrgenommen werden können (z.B. Erlangung eines Führerscheins, Anschaffung von Fahrrädern/ E-Bikes, Rollern, Mofas bzw. Leasing eines Autos) und durch die Erhöhung der Mobilität die Voraussetzung geschaffen wird, auch entferntere Ausbildungs- und Berufsangebote anzunehmen.

Unterstützungsmöglichkeiten in der Phase der Berufswahl

Unterstützungsmöglichkeiten in der Phase der Berufswahl, z.B. durch bezahlte Praktikumsplätze; Besuch von Ausbildungsbörsen, Eignungstests, Bezahlung des hälftigen Lehrlingslohnes als Anreiz für den Lehrherrn, eine Stelle anzubieten, Finanzierung einer Teilmiete für eine eigene Wohnung oder WG.

Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsbildung

Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeitsbildung, z.B. Finanzierung der Teilnahme an Sportvereinen, Sing-, Musik-, Theatergruppen, Reiterferien oder Reitstunden, Finanzierung von Kochkursen, Erlernen von gesundem Essen und Benimmregeln „Rund um Essen“ etc.

Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines Abschlusses

Alle Bildungsmaßnahmen, die zur Erlangung eines Schul-, Ausbildungs- oder Studiumabschlusses führen wie z.B. Aus- und Weiterbildungskurse, Berufsausbildungslehrgänge, Meisterschule, duales Studium, Nachholen von Schulabschlüssen etc.