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Treuhandstiftung

Peter Schmitz-Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2)  Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

  1. die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Indien, Nepal, Tibet und Bangladesch verwendet.
  2. Sollten alle unter 1. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für andere, von SOS-Kinderdorf e.V. unterstützten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in bedürftigen Ländern Asiens oder in Entwicklungsländer in Afrika zur Verfügung zu stellen.
  3. Für den Fall, dass auch diese nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sind, dürfen die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen weltweit eingesetzt werden.

Bankverbindung

Empfänger: Peter Schmitz-Stiftung
IBAN: DE25 7002 0500 0008 8743 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse