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Treuhandstiftung

SOS-Hof Bockum Stiftung – Hilfe im Alter

SOS-Hof Bockum will Heimat sein - auch im Alter!

Das Chor der Dorfgemeinschaft

In SOS-Hof Bockum in der Lüneburger Heide leben zurzeit ca. 100 erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in Hausgemeinschaften und Wohngruppen. Sie werden begleitet, betreut und gefördert von ihren Hauseltern oder Betreuern, die teilweise auch in der Einrichtung leben. Gemeinsam arbeiten sie in der Landwirtschaft und in der Gärtnerei, der Tischlerei, der Käserei, der Landschaftspflege, der Hauswirtschaft und der Abteilung Dienstleistung. Die musisch-kulturellen und künstlerischen Angebote, die Jahresfeste und Feiern bereichern das Leben des Einzelnen in der Gemeinschaft und unterstützen Begegnungen und Beziehungen. Die soziale Aufgabe, an der Gesellschaft teil zu haben, wertvoll, wichtig und gebraucht zu sein, gelingt in SOS-Hof Bockum.

Der Unterstützungs- und Pflegebedarf nimmt im Alter zu.

Bewohner und Betreuer der Dorfgemeinschaft

Hof Bockum bietet den Betreuten die Möglichkeit, sich im Umfeld ihrer Mitbewohner und Arbeitskollegen zu beheimaten. Dementsprechend sollen sie auch im Alter so lange wie möglich in ihrem bisherigen Lebens- und Arbeitsumfeld bleiben können. Menschen mit Behinderungen sind im Alter frühzeitiger und vermehrt auf besondere Hilfen angewiesen. Um einen Lebensabend in Würde verbringen zu können, brauchen sie ein entsprechend gestaltetes Umfeld (z.B. individuelle Hilfen, Pflegegestaltung, bauliche Maßnahmen etc.). Dafür wird häufig mehr Geld benötigt, als aus den öffentlichen Kassen zur Verfügung steht.

Angehörige der in Bockum lebenden Menschen mit Behinderung haben im Jahr 2007 diese Stiftung ins Leben gerufen. Damit die zukünftigen Stiftungserträge möglichst groß sind und vielen Menschen geholfen werden kann, braucht die Stiftung viele Zustiftungen.

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in SOS-Hof Bockum lebenden Menschen mit geistiger Behinderung im Alter oder mit einem behinderungsbedingt erhöhten Hilfebedarf zu gewähren.

(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln oder für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können. Das können sein:

  1. Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut)
  2. alters- und behinderungsbedingter Sachaufwand
  3. bauliche Maßnahmen in der Einrichtung bis hin zum Neubau eines Wohnhauses für alte Menschen
  4. Personalkosten, die bei besonderen Betreuungen aufgrund eines erhöhten Hilfebedarfs anfallen und ggf. Kosten für ambulante Pflegedienste. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, Besuchsdienste im Umkreis der Einrichtung und ergänzende Maßnahmen
  5. Angebote zur Tagesstruktur und altersgerechten Freizeitangebote, aktivierende Pflege
  6. Sterbebegleitung, würdige Beerdigung, Grabpflege.

Bankverbindung

Empfänger: SOS-Hof Bockum
IBAN: DE91 7002 0500 0008 8735 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: Art der Zuwendung („Zustiftung“ oder „Spende“) und Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

Zur Einrichtung