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Stiftung Hohenroth

Heimat im Alter

Hohenroth – Heimat im Alter ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der SOS-Kinderdorf-Stiftung. Sie ist seit 13.12.2006 als gemeinnützige Stiftung anerkannt worden. Damit kann die Stiftung Hohenroth – Heimat im Alter Erträge steuerfrei vereinnahmen und ist auch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Ihr Ziel ist, Menschen mit Hilfebedarf im Alter eine Heimat zu gewährleisten. In der Dorfgemeinschaft Hohenroth, einer Einrichtung von SOS-Kinderdorf e.V., in der Nähe von Gemünden am Main gelegen, leben und arbeiten seit 1978 Menschen mit geistigen Behinderungen. In 20 Hausgemeinschaften werden zur Zeit ca. 160 Erwachsene, begleitet von den jeweiligen Hauseltern, betreut und gefördert. Die betreuten Menschen finden in den Arbeitsbereichen Aufgabe und Lebenssinn.

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth lebenden geistig behinderten Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu gewähren.

(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können, beispielsweise:

  1. Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),
  2. alters- und pflegebedingten Sachaufwand (z. B. Pflegebetten, technische Hilfsmittel wie z. B. Hebekran, Pflegebad, Rampen, Treppenlift),
  3. Umbauten eines Hauses (z. B. Türerweiterungen, Beseitigung von Barrieren im Haus) bis zum Neubau eines Alten- bzw. Pflegehauses,
  4. Personalkosten für Fachpflegestunden, Krankenschwestern, Nachtbereitschaften. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, Besuchsdienste im Umkreis von Hohenroth und ergänzende Maßnahmen,
  5. Tagesstrukturangebote, aktivierende Pflege,
  6. Hospiz, Sterbebegleitung,
  7. würdige Beerdigung, Grabpflege.
Anlagerichtlinien

Anlagen des Stiftungsvermögens

Der Stiftungsbeirat hat nach Gründung der Stiftung Richtlinien festgelegt, nach denen das Stiftungskapital vom Treuhänder (SOS-Kinderdorf-Stiftung) angelegt werden muss. Diese wurden im Laufe der Jahre der aktuellen Situation angepasst.

Anlagerichtlinien der Stiftung Hohenroth - Heimat im Alter:

1.) Vom gesamten Stiftungsvermögens werden mindestens 55% in festverzinslichen Anlagen und Immobilienfonds (als Rentenersatzstrategie) angelegt. Um ausreichend Erträge zu erzielen, können bis zu 45% des Stiftungsvermögens in Sachwertanlagen, wie erstklassige Aktien/Aktienfonds, investiert werden. Auf diese Weise können Anlagesicherheit und ausreichende Erträge gesichert werden. Generell ist auf eine gute Streuung der Laufzeiten, Schuldner und Unternehmen zu achten, um so die Risiken zu vermindern.

2.) Generell dürfen keine Direktanlagen in Unternehmen getätigt werden, deren Hauptprodukte oder Dienstleistungen allgemein jugendgefährdend sind oder der Kriegsführung dienen und damit zur Verletzung und Tötung von Familien und Kindern beitragen: Insbesondere sind somit ausgeschlossen: 

  • Direktanlagen in Titeln der Sexindustrie (Unternehmen, die Waren für Sexualpraktiken und sexueller Stimulanz herstellen und vertreiben, z.B. Beate Uhse, oder Medienunternehmen, die die Verbreitung pornographischer Schriften, Filme, Spiele etc. verfolgen oder im Internet hierfür eine für Kinder zugängliche Plattform anbieten).
  • Direktanlagen in Unternehmen, deren wesentlicher Gegenstand ihrer Tätigkeit die Entwicklung, die Herstellung und/oder der Vertrieb von Konsumdrogen/Rauschmittel ist (Tabak, Alkohol pflanzliche und synthetische Drogen, nicht jedoch Medizin)
  • Direktanlagen in Aktien, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Bereich Glücksspiel/Kasino liegt
  • Direktanlagen in Titeln der Rüstungsindustrie (Unternehmen deren Geschäftstätigkeit sich überwiegend auf die Entwicklung, die Herstellung und/oder den Vertrieb von schwerem Gerät (Panzer, Artillerie, Kriegsschiffe, Kampfflugzeuge und sonstiges schweres Kriegsgerät, die vor allem zum militärischen Einsatz bestimmt sind), leichtem Gerät (Gewehre, Pistolen, sonstige leichte Waffen, Feldausrüstung und Infanterieausrüstung auch für zivile oder polizeiliche Verwendung), ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Waffen, die sich derzeit jedoch meist im staatlichen Besitz oder unter staatlicher Kontrolle befinden) und Produktentwicklungen für Angriffe im Internet oder auf Softwaresysteme, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen oder die das Ziel verfolgen, der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu schaden (Versorgung von Wasser, Elektrizität; Steuerung von Chemieanlagen oder Atomkraftwerken etc.).

Neuigkeiten zur Stiftungsarbeit

Bankverbindung

Empfänger: Stiftung Hohenroth
IBAN: DE11 7002 0500 0008 8730 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: Art der Zuwendung („Zustiftung“ oder „Spende“) und Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth

97737 Gemünden

Mario Kölbl
Gesamtleitung

Telefon 09354 9099-0

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