Satzungszweck
1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenwieden lebenden behinderten Menschen im Alter oder mit einem behinderungsbedingt erhöhten Hilfebedarf zu gewähren.
2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können. Das können sein:
- Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),
- alters- und behinderungsbedingter Sachaufwand,
- bauliche Maßnahmen in der Einrichtung bis hin zur Mitfinanzierung eines Wohnhauses für pflegebedürftige behinderte Menschen,
- Personalkosten, die bei Betreuung aufgrund eines erhöhten Hilfebedarfs anfallen und ggf. Kosten für ambulante Pflegedienste. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, Besuchsdienste im Umkreis der Einrichtung und ergänzende Maßnahmen,
- Angebote zur Tagesstruktur und altersgerechten Freizeitangebote, aktivierende Pflege,
- Sterbebegleitung, würdige Beerdigung, Grabpflege.
Über den Einsatz der Stiftungsmittel entscheidet der Treuhänder nach einer vom Beirat vorgeschlagenen Konzeption.
3) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung entscheidet frei über die Förderung nach Abs. 1 und über die Art und Ausmaß der Förderung nach Abs. 2.
4) Die Stiftung kann anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 fördern. Hierunter ist insbesondere der SOS-Kinderdorf e.V. zu verstehen.