
Testament gestalten
Die SOS-Kinderdorf-Stiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden, so dass Ihre letztwillige Zuwendung das Stiftungskapital mehrt und die Projekte des SOS-Kinderdorf e.V. beständig unterstützt werden.
Sie selbst legen im Testament fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie der SOS-Kinderdorf-Stiftung vererben.
Ihr Erbe bzw. Vermächtnis zugunsten der SOS-Kinderdorf-Stiftung kommt ungeschmälert an, da die SOS-Kinderdorf-Stiftung als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und somit von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit ist.
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten und gehen den Weg mit Ihnen bis zum Ende. Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe stiften Sie zusammen mit uns Zukunft für viele Kinderleben.
Ihr Testament zugunsten Ihrer Stiftung/Ihres Stiftungsfonds
Ihre Stiftung oder Ihr Stiftungsfonds gibt Halt, der über das Lebensende seine Stärke behält.
Im Rahmen Ihrer letztwilligen Verfügungen können Sie
- Ihre bereits zu Lebzeiten gegründete Stiftung oder Ihren Stiftungsfonds als Erbe oder mit einem Vermächtnis bedenken und Kapitalvermögen, Immobilien oder weitere Sachwerte dem Stiftungsvermögen zufließen lassen und somit das Kapital zur Unterstützung Ihres Herzensthemas vermehren.
- eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds per Testament gründen. Für Hilfe über das Lebensende hinaus muss Ihre Stiftung/der Stiftungsfonds nicht bereits zu Lebzeiten bestehen. Notariell beglaubigt oder handschriftlich kann die Gründung in Ihrem Testament oder Erbvertrag niedergeschrieben werden. Sie legen fest, welcher Teil Ihres Erbes für welchen Zweck im Rahmen Ihres Stiftungsfonds oder Ihrer Treuhandstiftung (unselbstständigen Stiftung) verwendet wird und wir übernehmen für Sie die Realisierung und Verwaltung.
Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten und gehen den Weg mit Ihnen bis zum Ende. Mit Ihrem Vermächtnis oder Erbe stiften Sie zusammen mit uns Zukunft