(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth lebenden geistig behinderten Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu gewähren.
(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können, beispielsweise:
- Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),
- alters- und pflegebedingten Sachaufwand (z. B. Pflegebetten, technische Hilfsmittel wie z. B. Hebekran, Pflegebad, Rampen, Treppenlift),
- Umbauten eines Hauses (z. B. Türerweiterungen, Beseitigung von Barrieren im Haus) bis zum Neubau eines Alten- bzw. Pflegehauses,
- Personalkosten für Fachpflegestunden, Krankenschwestern, Nachtbereitschaften. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, Besuchsdienste im Umkreis von Hohenroth und ergänzende Maßnahmen,
- Tagesstrukturangebote, aktivierende Pflege,
- Hospiz, Sterbebegleitung,
- würdige Beerdigung, Grabpflege.