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Satzungszweck

Satzungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth lebenden geistig behinderten Menschen im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu gewähren.

(2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können, beispielsweise:

  1. Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),
  2. alters- und pflegebedingten Sachaufwand (z. B. Pflegebetten, technische Hilfsmittel wie z. B. Hebekran, Pflegebad, Rampen, Treppenlift),
  3. Umbauten eines Hauses (z. B. Türerweiterungen, Beseitigung von Barrieren im Haus) bis zum Neubau eines Alten- bzw. Pflegehauses,
  4. Personalkosten für Fachpflegestunden, Krankenschwestern, Nachtbereitschaften. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, Besuchsdienste im Umkreis von Hohenroth und ergänzende Maßnahmen,
  5. Tagesstrukturangebote, aktivierende Pflege,
  6. Hospiz, Sterbebegleitung,
  7. würdige Beerdigung, Grabpflege.

Bankverbindung

Empfänger: Stiftung Hohenroth
IBAN: DE60 3702 0500 0008 8730 00
BIC: BFSWDE33MUE (Bank für Sozialwirtschaft)
Verwendungszweck: Art der Zuwendung („Zustiftung“ oder „Spende“) und Ihre Adresse

Kontaktangaben der Einrichtung

SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth

97737 Gemünden

Mario Kölbl
Gesamtleitung

Telefon 09354 9099-0

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