Aktuelles
Grabstellen auf dem Schaippacher Friedhof
Hohenroth, 07. Juni 2024
In seiner Sitzung vom April 2023 hat der Stiftungsbeirat dem Kauf des Nutzungsrechts von Grabstellen auf dem Schaippacher Friedhof zugestimmt. 10 Jahre lang können nun Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, die in Hohenroth versterben, in ihrer bisherigen Heimat bestattet werden. Der Leiter der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth, Mario Kölbl hat mit uns darüber in einem Interview gesprochen.
Herr Kölbl, warum wurde es notwendig, das Nutzungsrecht an Grabstellen auf dem Schaippacher Friedhof zu erwerben?
Uns ist bewusst geworden, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth eine zunehmend hohe Altersstruktur aufweisen. Viele von ihnen haben hier ihr Zuhause gefunden und möchten auch nach ihrem Ableben in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
Zudem können wir durch die Grabstellennutzung Sozialbestattungen vermeiden. Denn wir möchten ja, dass unsere Dorfbewohner in Würde und Respekt bestattet werden, selbst wenn sie nicht über Angehörige verfügen, die sich um ihre Bestattung kümmern können.
Also endet die Fürsorge Hohenroths offenbar nicht mit dem Tod eines betreuten Menschen?
Genau. Das Bedürfnis nach Betreuung und Unterstützung besteht auch über den Tod hinaus, insbesondere wenn es darum geht, den letzten Wunsch unserer Bewohner, in ihrer vertrauten Umgebung bestattet zu werden, zu erfüllen. Zudem ist die Grabpflege da auch ein Thema. Momentan wird diese von unserer Leiterin Kräutergärtnerei, Marika Konrad, organisiert.
Dank unseres Zentrums für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf, das 2021 fertiggestellt wurde, können wir außerdem gewährleisten, dass auch hoch betagte Bewohner nach Möglichkeit bis zu ihrem Lebensabend in Hohenroth verbleiben können. Wir haben eine geschulte Mitarbeiterin, die sich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern vom Zentrum zusammensetzt und eine Vorsorgeplanung erarbeitet, also Wünsche für den Lebensabend und darüber hinaus oder für die Beerdigung dokumentiert. Das fällt auch in die Fürsorge über den Tod hinaus.
Wie kann die „Stiftung Hohenroth – Heimat im Alter“ die Dorfgemeinschaft bei diesen Aufgaben unterstützen?
Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Bereits in der Stiftungssatzung sind ja würdige Beerdigung und Grabpflege, aber auch Hospiz und Sterbebegleitung als Aufgaben der Stiftung genannt. So kann sie Bewohnern helfen, deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten für die Bestattung zu decken.
Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Bereits in der Stiftungssatzung sind ja würdige Beerdigung und Grabpflege, aber auch Hospiz und Sterbebegleitung als Aufgaben der Stiftung genannt. So kann sie Bewohnern helfen, deren Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten für die Bestattung zu decken.
Die Stiftung kann hier finanzielle Unterstützung anbieten. Sie kann aber auch beratend und administrativ zur Seite stehen, um sicherzustellen, dass die Bestattungswünsche der Bewohnerinnen und Bewohner respektiert und umgesetzt werden oder eine angemessene Sterbebegleitung finanzieren.
Es gibt natürlich auch Initiativen, die darauf abzielen, die soziale Verbundenheit und Unterstützung innerhalb der Dorfgemeinschaft zu stärken, sodass ältere Menschen sich nicht allein fühlen und ein Netzwerk um sich herumhaben, das sie in schwierigen Zeiten unterstützt.
In den vergangenen Jahren und auch ganz aktuell sind in Hohenroth immer wieder betreute Menschen verstorben. Wie gestaltet die SOS-Dorfgemeinschaft den würdigen Abschied für die Verstorbenen?
Die SOS-Dorfgemeinschaft gestaltet den würdigen Abschied für die Verstorbenen auf vielfältige Weise. Zunächst einmal wird sichergestellt, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Freunde die Möglichkeit haben, am Trauergottesdienst, sofern dieser hier in der Nähe stattfindet, teilzunehmen. Wir erkennen die Bedeutung dieses letzten Abschiedsrituals an und möchten, dass alle, die dem oder der Verstorbenen nahestanden Abschied nehmen und ihre Trauer teilen können. Zusätzlich zur Teilnahme am Trauergottesdienst organisiert die Dorfgemeinschaft Hohenroth selbst eine Gedenkfeier, die für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie für das Personal die Möglichkeit bietet, sich zu versammeln, Erinnerungen auszutauschen und gemeinsam zu trauern.
Ein weiteres wichtiges Element ist die Stein-Stele in unserer Dorfgemeinschaft, auf der alle Namen der verstorbenen Bewohner eingraviert sind. Sie ist ein bleibendes Zeichen und eine Erinnerung an die Person, die oft viele Jahrzehnte Teil unserer Gemeinschaft war und ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die Verstorbenen.
Insgesamt möchten wir allen Verstorbenen einen würdigen Abschied bereiten und ihr Leben und ihre Bedeutung für die Dorfgemeinschaft angemessen würdigen.
Herr Kölbl, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!
Herr Kölbl, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!