Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für das SOS-Mütter- und Familienzentrum München-Neuaubing verwendet.
Sollte das SOS-Mütter- und Familienzentrum München-Neuaubing nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sein, dann sind die Stiftungsmittel für andere in Deutschland gelegene SOS-Kinder-, Mütter- und Familienzentren einzusetzen.
Sollten auch diese SOS-Einrichtungen nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen.