Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das u.a. Kindern und Jugendlichen beim Einstieg in das Berufsleben durch eine Berufsausbildung oder durch berufsvorbereitende Maßnahmen unterstützt. Ebenso dient das Sozialwerk der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel
- für das Berufsausbildungszentrum Kality in Addis Abeba/Äthiopien verwendet,
- wird das Berufsausbildungszentrum Kality aufgelöst oder ist dieses ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel für die schulische und berufliche Bildung von jungen Menschen in anderen SOS-Kinderdörfern in Afrika verwendet werden.