Gerda und Rolf Schopf-Stiftung
Satzungszweck
1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- das SOS-Kinderdorf Worpswede zur Verfügung stellt.
- Wird das SOS-Kinderdorf Worpswede aufgelöst oder ist dieses ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die SOS-Kinderdorf Einrichtung in der Umgebung von Bremen (z.B. SOS-Kinder und Jugendhilfen Bremen-Diepholz-Verden, und SOS-Ambulante Hilfen in Stuhr) zu verwenden.
Bankverbindung
Empfänger: Gerda und Rolf Schopf-Stiftung
IBAN: DE41 5012 0383 0002 2581 68
BIC: DELBDE33XXX (Bethmann Bank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse
IBAN: DE41 5012 0383 0002 2581 68
BIC: DELBDE33XXX (Bethmann Bank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse