Geschwister Weber und Volz-Stiftung

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft, deren Erziehung und Ausbildung sowie der Beratung der Familien dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß §58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für 
  1. Das SOS-Kinderdorf Augsburg – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für alle bereits bestehenden und künftigen Angebote zur Verfügung stellt.
  2. Wird das SOS-Kinderdorf Augsburg – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgelöst oder ist es ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorfeinrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sind die SOS-Kinderdorfeinrichtungen in Deutschland ausreichend finanziert oder aufgelöst, sollen die Stiftungsmittel für SOS-Kinderdorfeinrichtungen weltweit verwendet werden.

Bankverbindung

Empfänger: Geschwister Weber und Volz-Stiftung
IBAN: DE21 7002 0270 0020 1711 07
BIC: HYVEDEMMXXX (Hypo Vereinsbank / UniCredit Bank AG)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Augsburg – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Leonhardsberg 16
86150 Augsburg