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Treuhandstiftung

Gisela Flebbe-Stiftung

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Studentenhilfe sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung ihre Mittel für die SOS-Kinderdorf-Stiftung oder den SOS-Kinderdorf e.V. zur freien Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt. Insbesondere das SOS-Kinderdorf Lippe soll gefördert werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Portraitfoto von Petra Träg.
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