Goldenes Herz für SOS-Nothilfe Dr. Walter Kotrba Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung und Erziehung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie in Notfällen dem Schutz und der Erstversorgung der von Katastrophen betroffenen jungen Menschen dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für Nothilfemaßnahmen von SOS-Kinderdorf einsetzt, insbesondere
  1. bei der Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen mit Nahrungsmitteln und Medikamenten nach Katastrophen
  2. zur Schaffung von Kinderschutzzentren in Katastrophen- und Krisengebieten
  3. zur Familienzusammenführung
  4. zur Traumabewältigung.
  5. Sollten diese Projekte ausreichend finanziert oder keine Nothilfemaßnahmen erforderlich sein, sind die Mittel der Stiftung für die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen im In- und Ausland zur Verfügung zu stellen, wo Unterstützung jeweils am dringendsten benötigt wird.

Bankverbindung

Empfänger: Goldenes Herz für SOS-Nothilfe Dr. Walter Kotrba Stiftung
IBAN: DE08 3702 0500 0008 8751 00
BIC: BFSWDE33XXX (SozialBank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse