Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher sowie Menschen mit Behinderungen in familienähnlicher Gemeinschaft dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- das SOS-Kinderdorf Pfalz in Eisenberg und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stellt.
- Wird das SOS-Kinderdorf Eisenberg aufgelöst oder ist dieses ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für das SOS-Kinderdorf Saar in Merzig zu verwenden.
- Ist auch dieses aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.