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Treuhandstiftung

Hilde Grünewald-Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für

  1. das SOS-Kinderdorf Niederrhein in Kleve und all deren Projekte zur Verfügung stellt.
  2. Ist SOS-Kinderdorf Niederrhein in Kleve aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel vollständig für die SOS-Kinderdorf-Einrichtung in Düsseldorf verwandt werden.
  3. Ist auch diese SOS-Einrichtung ausreichend finanziert oder aufgelöst, sind die Stiftungsmittel für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen.

Bankverbindung

Empfänger: Hilde Grünewald-Stiftung
IBAN: DE84 5012 0383 1003 6060 48
BIC: DELBDE33XXX (Bethmann Bank)
Verwendungszweck: „Zustiftung“ + Ihre Adresse 

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Niederrhein

Kuhstraße 56
47533 Kleve-Materborn

Telefon 02821 7530-40
Fax 02821 7530-59

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