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Treuhandstiftung

Ingrid und Hans Peter Roßkopf-Stiftung

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung und Bildung dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für die

  1. SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Namibia und deren Projekte zur Verfügung stellt.
  2. Sollten die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Namibia nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für andere SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Afrika zu verwenden.
  3. Sind auch diese Einrichtungen aufgelöst oder ausreichend finanziert, sind die Stiftungsmittel weltweit für SOS-Kinderdorf-Einrichtungen einzusetzen.

Bankverbindung

Empfänger: Ingrid und Hans Peter Roßkopf-Stiftung
IBAN: DE59 6009 0100 0399 9564 09
BIC: VOBADESS (Volksbank Stuttgart)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Namibia