Satzungszweck
Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(1) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- die Betreuung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in den SOS-Jugendhilfen – Fürth – Erlangen - Nürnberg zur Verfügung stellt.
- Werden die SOS-Jugendhilfen – Fürth – Erlangen - Nürnberg aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für die SOS-Mütterzentren in Deutschland zu verwenden.
- Sind auch diese aufgelöst oder ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.