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Treuhandstiftung

Michael und Bettina Gläser-Stiftung

Satzungszweck

(1) Die Stiftung hat den Zweck, die ideelle Verbreitung und praktische Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk zu fördern, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel der SOS-Kinderdorf-Stiftung oder dem SOS-Kinderdorf e. V. zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt.

(3) Die Stifter bestimmen, welche Zwecke im Rahmen der Absätze 1 und 2 verfolgt werden sollen. Dieses Recht kann durch letztwillige Verfügung auf andere übertragen werden.
Gefördert werden SOS-Kinderdorf Einrichtungen in Bolivien.

Bankverbindung

Empfänger: Michael und Bettina Gläser-Stiftung
IBAN: DE28 5012 0383 1100 5650 55
BIC: DELBDE33XXX (Bethmann Bank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Bolivien