Satzungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck, die ideelle Verbreitung und praktische Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk zu fördern, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel der SOS-Kinderdorf-Stiftung oder dem SOS-Kinderdorf e. V. zur Verwendung für deren steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt.
(3) Die Stifter bestimmen, welche Zwecke im Rahmen der Absätze 1 und 2 verfolgt werden sollen. Dieses Recht kann durch letztwillige Verfügung auf andere übertragen werden.
Gefördert werden SOS-Kinderdorf Einrichtungen in Bolivien.