Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung und Ausbildung dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung Mittel für den SOS-Kinderdorf e.V. beschafft und diesem ihre Mittel für
- das SOS-Kinderdorf Schwarzwald für die dort betreuten Kinder und Jugendliche und alle Projekte des SOS-Kinderdorfes Schwarzwald sowie für das SOS-Familienzentrum Stuttgart-Fasanenhof und für das SOS Kinderdorf Cisna in Rumänien zur Verfügung stellt.
- Werden alle die unter 1. genannten SOS-Kinderdorf-Einrichtungen aufgelöst oder sind diese ausreichend finanziert, so sind die Stiftungsmittel für SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Europa zu verwenden.