Satzungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für
- die SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in der Pfalz – je nach Bedarf – und die Kinderdorf-Aktivitäten in diesem Bereich zur Verfügung stellt.
- Sollten hier keine SOS-Kinderdörfer und auch sonstige SOS-Kinderdorf-Einrichtungen mehr bestehen oder sind diese ausreichend finanziert, so sollen die Stiftungsmittel anderen SOS-Kinderdorf-Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.