Satzungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Studentenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen. Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens durch ein Sozialwerk, das der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung dient.
(2) Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel für die
- SOS-Kinder- und Jugendhilfen Göppingen und deren Projekte einsetzt.
- Sollten die SOS-Kinder- und Jugendhilfen Göppingen nicht mehr bestehen oder ausreichend finanziert sein, sind die Mittel der Stiftung für SOS Jugendhilfen Hünstetten/Taunusstein zu verwenden.
- Ist auch diese Einrichtung aufgelöst oder ausreichend finanziert, sollen die Stiftungsmittel für andere, in Deutschland gelegene SOS-Kinderdorf-Einrichtungen verwandt werden.