Hilfe und Geborgenheit im Alter

Unsere Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung im SOS-Kinderdorf Vorpommern auch nach ihrem Erwerbsleben ein Leben in Würde und Geborgenheit zu ermöglichen. Wir wissen, dass der Bedarf an Unterstützung mit dem Alter und einer Behinderung oft zunimmt – gerade dann, wenn das Arbeitsleben endet und neue Herausforderungen entstehen. Unsere Stiftung tritt dafür ein, dass diese Menschen auch weiterhin die individuelle Hilfe und Betreuung erhalten, die sie benötigen, um ein erfülltes und sicheres Leben zu führen.
Wir engagieren uns für Maßnahmen, die über die üblichen Finanzierungsmöglichkeiten hinausgehen, sei es in der Gesundheitsfürsorge, bei der Gestaltung altersgerechter Freizeitangebote oder in der einfühlsamen Begleitung in den letzten Lebensphasen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir sicherstellen, dass auch im Ruhestand niemand alleine gelassen wird. Lassen Sie uns zusammen für eine Zukunft sorgen, in der Menschen mit Behinderung nach ihrem Erwerbsleben die Unterstützung erfahren, die sie verdienen – mit Liebe, Respekt und Fürsorge.

Satzungszweck

1) Die Stiftung verfolgt den Zweck, individuelle Hilfe, Betreuung und Begleitung für die in der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenwieden lebenden behinderten Menschen im Alter oder mit einem behinderungsbedingt erhöhten Hilfebedarf zu gewähren.
2) Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für den SOS-Kinderdorf e.V. oder die SOS-Kinderdorf-Stiftung für Maßnahmen, die weder im Rahmen der Eingliederungshilfe noch durch Kranken- oder Pflegekassen oder sonstige öffentliche Mittel finanziert werden können. Das können sein:
  1. Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge (prophylaktisch und akut),
  2. alters- und behinderungsbedingter Sachaufwand,
  3. bauliche Maßnahmen in der Einrichtung bis hin zur Mitfinanzierung eines Wohnhauses für pflegebedürftige behinderte Menschen,
  4. Personalkosten, die bei Betreuung aufgrund eines erhöhten Hilfebedarfs anfallen und ggf. Kosten für ambulante Pflegedienste. Bei notwendiger Verlegung in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz, Besuchsdienste im Umkreis der Einrichtung und ergänzende Maßnahmen,
  5. Angebote zur Tagesstruktur und altersgerechten Freizeitangebote, aktivierende Pflege,
  6. Sterbebegleitung, würdige Beerdigung, Grabpflege.
Über den Einsatz der Stiftungsmittel entscheidet der Treuhänder nach einer vom Beirat vorgeschlagenen Konzeption.
3) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung entscheidet frei über die Förderung nach Abs. 1 und über die Art und Ausmaß der Förderung nach Abs. 2.
4) Die Stiftung kann anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 fördern. Hierunter ist insbesondere der SOS-Kinderdorf e.V. zu verstehen.

Bankverbindung

Empfänger: Stiftung Hohenwieden
IBAN: DE58 3702 0500 0008 8742 00
BIC: BFSWDE33XXX (SozialBank München)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Kontaktangaben der unterstützten SOS-Einrichtung

SOS-Dorfgemeinschaft Grimmen-Hohenwieden

Hohenwieden 17
18507 Grimmen
Sekretariat

Telefon:

038326- 65 440