Übernahme von Schulgebühren

Auch in den Jahren 2020 und 2021 konzentrierte sich die Bridge to Zambia-Stiftung auf die Begleichung eines Teils der Schulgelder für Kinder aus dem SOS-Kinderdorf Lusaka. Gerade in einem Land wie Zambia, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Armut lebt, und von diesen Menschen wiederum 40 % in extremer Armut, sind Bildungschancen für junge Menschen ein Meilenstein auf dem Weg in eine bessere Zukunft.

Eine gute Schulbildung gibt den Kindern Zugang zu Kernkompetenzen wie Rechnen, Schreiben, Lesen, Sprachen – aber darüber hinaus auch zu Kultur, Musik u.a.m. Sie eröffnet den Kindern Chancen, in ihrem zukünftigen Leben zu bestehen, später einer Ausbildung oder sogar einem Studium nachzugehen und sich beruflich zu entwickeln. Aich die Bedeutung des digitalen Unterrichts hat aufgrund der Corona-Pandemie stark zugenommen. Die Kinder werden inzwischen in der Nutzung von Laptops und der sicheren Internetnutzung geschult.

Bankverbindung

Empfänger: Bridge to Zambia - Alexandra von Gemmingen-Stiftung
IBAN: DE09 3702 0500 0008 8745 00
BIC: BFSWDE33XXX (SozialBank)
Verwendungszweck: "Zustiftung" + Ihre Adresse

Unterstützte SOS-Einrichtung

SOS-Kinderdorf Lusaka

in Sambia